Bundesweit einheitliche Standards 
für professionelle Hundetrainer

           

 

 

Jeder darf ein Hundetrainer sein...

Besitzer von Hundeschulen brauchen kein Zertifikat - das könnte sich irgendwann ändern.

Was die wenigsten wissen: Hundetrainer darf sich jeder nennen! Man geht zum zuständigen Amt, zahlt - regional abweichend - ca. 30 Euro für einen Gewerbeschein und darf sich ab sofort Hundetrainer, Hundepsychologe oder wie auch immer nennen.  

Die Bandbreite reicht dabei vom selbsternannten Hundeflüsterer bis hin zum Trophäensammler, der von einer zur nächsten Fortbildung hechelt und seine Wand mit Teilnahmebescheinigungen schmückt.


Qualität setzt sich durch

D.O.Q.-Test PRO bietet Hundetrainern mit Berufspraxis die Möglichkeit, ihr Basiswissen von einer Tierärztekammer bescheinigen zu lassen. 

Seit Anfang 2007 bietet die Tierärztekammer Schleswig-Holstein eine mehrstufige Prüfung für Hundetrainer mit Berufspraxis an.
Zum Prüfungsgremium zählt u.a. die international anerkannte Verhaltenswissenschaftlerin und Hundeexpertin Dr. Feddersen-Petersen. Sie ist gleichzeitig Vorsitzende der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft Hundewesen e.V. und Mitinitiatorin von D.O.Q.-Test 2.0. In Niedersachsen wird diese Zertifizierung seit Oktober 2010 angeboten.

Suchende Hundebesitzer bekommen mit dem Wegweiser "zertifizierter Hundetrainer durch die Tierärztekammer" eine zusätzliche Entscheidungshilfe, die kompetente Hundeschule ihres Vertrauens zu finden (weitere Details auf den Seiten der Tierärztekammer Schleswig-Holstein und Tierärztekammer Niedersachsen.


Niedersachsen mit gutem Beispiel voran

Seit 01.07.2011 gibt es in Niedersachsen ein novelliertes Hundegesetz, welches als modernstes in der Bundesrepublik bezeichnet werden darf. Sachkundige (Neu-)Hundebesitzer stehen nun im Fokus der Gefahrenprävention.

Bereits vor der Gesetzeserneuerung durch den niedersächsischen Gesetzgeber war der D.O.Q.-Test 2.0 
als Sachkundenachweis anerkannt. Von zertifizierten Hundetrainern (der Tierärztekammern) kann er auch außerhalb der niedersächsischen Grenzen in den Hundeschulen potentiellen (Neu-)Hundehaltern angeboten werden. 

In Hessen zeichnen sich nach niedersächsischem Vorbild ebenfalls Bestrebungen ab, das bestehende Gesetz zu erneuern.

Zur Liste der Testcenter geht es hier.