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Bundesweit
einheitliche Standards |
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Jeder darf
ein Hundetrainer sein... Besitzer von Hundeschulen brauchen kein Zertifikat - das könnte sich irgendwann ändern. Was die wenigsten wissen: Hundetrainer darf sich jeder nennen! Man geht zum zuständigen Amt, zahlt - regional abweichend - ca. 30 Euro für einen Gewerbeschein und darf sich ab sofort Hundetrainer, Hundepsychologe oder wie auch immer nennen. Die Bandbreite reicht dabei vom selbsternannten Hundeflüsterer bis hin zum Trophäensammler, der von einer zur nächsten Fortbildung hechelt und seine Wand mit Teilnahmebescheinigungen schmückt.
D.O.Q.-Test PRO bietet Hundetrainern
mit Berufspraxis die Möglichkeit, ihr Basiswissen von einer
Tierärztekammer bescheinigen zu lassen.
Seit 01.07.2011
gibt es in Niedersachsen ein novelliertes Hundegesetz, welches als
modernstes in der Bundesrepublik bezeichnet werden darf. Sachkundige
(Neu-)Hundebesitzer stehen nun im Fokus der Gefahrenprävention. In Hessen zeichnen sich nach niedersächsischem Vorbild ebenfalls Bestrebungen ab, das bestehende Gesetz zu erneuern. Zur Liste der Testcenter geht es hier. |
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