Bundesweit einheitliche Sachkundeprüfungen für |
|||||
* - Hundeschulen mit zertifizierten
Hundetrainern nach D.O.Q.-Test PRO
|
Veterinärbehörde überprüft Sachkunde Dieser Bereich ist für Veterinärämter und
Behörden bestimmt, welche für die Überprüfung der besonderen Sachkunde
bestimmter Personengruppen nach § 11 Tierschutzgesetz zuständig sind. Nicht
nur Gewerbetreibende, sondern auch andere Personen, die professionell mit
Hunden umgehen, unterliegen heute der Erlaubnispflicht nach § 11
Tierschutzgesetz. Stand Januar 2020 stehen folgende
Online-Prüfungen zur Auswahl: SHT ≙ D.O.Q.-Test SHT
für Schulhund-Team TGI ≙ Test zur
Tiergestützten Intervention (TVT e.V.) GET ≙ D.O.Q.-Test GET
für Pensionsbetreiber/Züchter IMP ≙ D.O.Q.-Test IMP
für Auslandshundeverbringer
PRO ≙ D.O.Q.-Test PRO
für Hundetrainer
2.0 ≙ D.O.Q.-Test 2.0
für Hundehalter. So sind beispielsweise seit 01.08.2014
gewerbsmäßig betriebene Hundeschulen erstmalig erlaubnispflichtig. Gleiches
gilt für das Verbringen und Einführen von Hunden nach Deutschland und das
Vermitteln dieser sogenannten Importhunde im Inland. Angewachsen ist das
Prüfungssortiment in den vergangenen Jahren um die Zielgruppe der
Hundepensions-betreiber/Züchter und Personen, welche in der Tiergestützten
Therapie tätig sind. Eine Sachkundeprüfung für die jeweiligen
Zielgruppe kann hierbei als Mindestleistungskontrolle oder ergänzende
zusätzliche Entscheidungshilfe bei der Feststellung der Sachkunde eingesetzt
werden. Hund macht Schule Neu
hinzugekommen ist seit Anfang Januar 2020 die Prüfung für ein
„Schulhund-Team" (siehe auch www.der-schulhund.de). Dieser
D.O.Q.-Test SHT sieht neben der im Veterinäramt stattfindenden
Theorie-Prüfung nach Bestehen auch eine nachfolgende praktische
Prüfung im Schulunterricht vor, die von einem Amtsveterinär
abgenommen werden kann, der möglichst den zuständigen Schulleiter
mit einbezieht. Der Erlaubnisvorbehalt stellt sicher, dass
nur Personen mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten sich in einer Weise
mit Hunden beschäftigen, die eine durchschnittliche private Hundehaltung in
Anspruch und Anzahl übersteigt. Üblicherweise ist das zuständige
Veterinäramt vor Ort die Erlaubnisbehörde, welche prüft, ob die geforderte
Sachkunde und weitere Voraussetzungen für die angestrebte Tätigkeit vorhanden
sind. Sie kann zum Schutz der Hunde Auflagen machen.
Sind
Sie Schulleiter und wünschen
weiterführende Infos zum D.O.Q.-Test SHT, nutzen Sie bitte dieses Formular. |
Hinweis Schulleiter können zum
D.O.Q.-Test SHT über dieses Formular weiterführende Informationen
anfordern.
|
|||